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Leasing

Heutzutage ist es kein Hexenwerk, stets ein neues PKW-Modell zu fahren oder mit aktueller Hard- und Software ausgerüstet zu sein. Leasing ist eine durchaus gängige Variante, Wünsche dieser Art zu realisieren. Viele Privatpersonen nutzen Leasing für den Autokauf oder den Erwerb von Computern oder Telefonanlagen.
Selbständige und Gewerbetreibende nutzen Leasing, um für die Firma hochwertige Fabrikate zu erwerben und die Ausgaben dafür steuermindernd anzusetzen. So werden komplette Büroeinrichtungen, Fuhr- und Maschinenparks geleast.

Beim Leasing handelt es sich jedoch nicht um einen Kredit, sondern um einen zeitlich begrenzten Mietvertrag. Die Leasinggesellschaft kauft ein bestimmtes Objekt und vermietet es als Eigentümer an den Leasingnehmer, welcher es gegen Entrichtung eines monatlichen Betrages nutzt. Bei Vertragsende gibt der Leasingnehmer die Sache nach vertragsgemäßer Nutzung zurück oder erwirbt es zu einem vorher vereinbarten Restwert. Die Es empfiehlt sich, die Übernahmemöglichkeit des Leasingobjektes zu einem bestimmten Preis bereits bei Vertragsabschluss zu vereinbaren.

Es gibt unterschiedliche Arten des Leasings und die Verträge haben verschiedene Bestandteile. Danach richtet sich, ob sich Leasing für eine geplante Anschaffung lohnt.
Vor Vertragsabschluss muss unbedingt geprüft werden, ob die Kosten für einen Ratenkredit u. U. niedriger ausfallen als die Gesamtkosten für das Leasing.

Leasing ist prinzipiell eine Vermietung, denn man zahlt für die Überlassung und Nutzung eines bestimmten Objektes. Man schließt also beim Leasing einen Mietvertrag ab, bei dem sich der Leasinggeber verpflichtet, dem Leasingnehmer eine Sache gegen Geld auf eine bestimmte Dauer zu überlassen. Die Haftung für evtl. auftretende Schäden am Leasingobjekt obliegt in der Regel dem Leasingnehmer. Das Leasingobjekt (z.B. ein PKW) bleibt Eigentum des Leasinggebers und geht nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit wieder in dessen Besitz über.

Ein Leasingvertrag kann sowohl über eine bestimmte als auch eine unbestimmte Mietzeit abgeschlossen werden. Allerdings ist eine Kündigung innerhalb der Vertragsdauer nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Leasingverträge enden regulär durch Vertragsablauf, Kündigung oder Aufhebung.

Um die Kosten übersichtlich zu halten, sollten die Leasingraten in ihrer Höhe konstant bleiben. Wird neben der Leasingrate ein mtl. kalkulierter Überschuss erzielt, rentiert sich Leasing. Aus diesem Grund wählt man für den Leasingvertrag eine Dauer von 40 bis 90 % der Abschreibungszeit, für Autoleasing zwischen 29 und 64 Monaten.
Nach Ablauf des Leasingvertrages ist es möglich, den geleasten Gegenstand zu erwerben. Bei einem Restwert-Leasing garantiert der Leasingnehmer einen vereinbarten Restwert und muss ggf. die Differenz zwischen diesem und dem tatsächlichen Wert tragen.

Möchte man als Privatperson eine Sache leasen, werden eine Selbstauskunft sowie eine Schufaauskunft verlangt. Handelt es sich beim Leasingnehmer um eine Firma, wird eine Bankauskunft oder eine gute Bilanz als Grundlage einer Vertragsunterzeichnung erwartet.