Beamtendarlehen - Beamtenkredit
Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst - und sofern nicht älter als 58 Jahre - haben die Möglichkeit,
so genannte Beamtendarlehen abzuschließen. Dabei handelt es sich um langfristige
Darlehen mit relativ günstigem Festzins, da die recht sichere Versorgungssituation
dieser Berufsgruppe andere Kalkulationen erlaubt. Die Laufzeit solcher Verträge liegt zwischen 12 und 20 Jahren.
Die Darlehenshöhe ist abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen des Antragstellers und beträgt meist
das
20 - 24fache desselben.
Beamtendarlehen sind kombinierte Produkte aus einem tilgungsfreien Darlehen und entweder einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Da das Darlehen tilgungsfrei ist, bleibt die Darlehenssumme über die gesamte Laufzeit gleich hoch, wobei Sondertilgungen möglich sind. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit wird das Beamtendarlehen durch die Ablaufleistung aus der Kapitallebensversicherung abgelöst, weshalb beide über die gleiche Dauer ausgerichtet sind. Meist wird nach Ablauf der Kapitallebensversicherung eine gute Gewinnbeteiligung ausgezahlt, welche mit den eingezahlten Beiträgen erwirtschaftet wurde.
Die monatliche Belastung aus dem Darlehensvertrag setzt sich aus Darlehenszins und Beitrag für die Kapitallebensversicherung zusammen. Der Beitrag zur Lebensversicherung im Todes- und Erlebensfall ist außerdem abhängig vom Eintrittsalter der zu versichernden Person. Risiken wie Berufsunfähigkeit oder Unfall können dabei berücksichtigt werden.
Prinzipiell ist der Verwendungszweck des Beamtendarlehen frei, allerdings müssen damit bereits bestehende Kredite - außer Baufinanzierungen - abgetragen werden. Es handelt sich also um einen zu niedrigem Zinssatz erhältlichen, langfristigen Konsumentenkredit, bei dem lediglich der Beamtenstatus als Sicherheit dient. Der überwiegende Anteil der gewährten Beamtendarlehen wird zur Ablösung bestehender Kredite verwendet. Wer es aus diesem Grund beantragen will, sollte jedoch beachten, dass bislang keine Gehaltspfändungen oder negative Schufaeintragungen vorliegen, da ansonsten mit einer Antragsablehnung zu rechnen ist.
Als Sicherheit wird eine 'stille Gehaltsabtretung' vereinbart, welche jedoch nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Beamte seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Fazit ist, dass ein Beamtendarlehen eine günstige Finanzierungsform darstellt. Viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute bieten es an. Ein Vergleich der Konditionen kann durchaus lohnend sein, denn Zinssatz und Disagio können von einem Unternehmen zum anderen differieren. Das Disagio deckt die mit der Kreditvergabe verbundenen Kosten ab und ist der Unterschiedsbetrag zwischen Darlehenssumme und Auszahlungssumme. Ist ein Disagio mit 4 % angesetzt, werden 96 % der Darlehenssumme ausgezahlt, jedoch müssen 100 % zurückgezahlt werden. Zu diesen günstigen Koditionen ist in der Regel ein Kredit für Selbstständige nicht möglich.