Sie sind hier: Startseite<<Autoleasing

Autoleasing

Beim KFZ-Leasinghandelt es sich um eine Art Miet-/Kaufvertrag. Ein Kraftfahrzeug wird vom Leasinggeber dem Leasingnehmer zum Gebrauch überlassen. Für die Überlassung zahlt er an den Leasinggeber Raten. Hierfür gibt es spezielle Leasingverträge, bei deren Konditionen Nutzungsdauer, erwartete km-Laufleistung, die vermutete Marktwertentwicklung und die Entscheidung des Leasingnehmers, ob bei Vertragsende ein Fahrzeugerwerb, eine Rückgabe oder eine Vertragsverlängerung erfolgen soll, von Bedeutung sind. Autoleasing ist eine Alternative zum Kauf, denn der hohe Kapitalaufwand für den Erwerb und auch Probleme bei einem späteren Weiterverkauf entfallen weitestgehend.

Zwischen Leasingnehmer und Lieferant werden vor Lieferung und vor Beginn des Leasingvertrages Anzahlungen vereinbart. Der Leasinggeber kann diesen Betrag für den Leasingnehmer, sofern dies Vertragsbestandteil ist, übernehmen. Die für diese Vorfinanzierung entstehenden Zinsen werden zum Vertragsbeginn errechnet und entsprechend belastet. Trägt der Leasingnehmer die Anzahlung selbst, erhält er damit ein Vorkaufsrecht, welches in Kombination mit dem Leasingvertrag auf den Leasinggeber übergeht, damit dieser abgesichert ist.

Für Firmen ist Leasing aus steuerlichen Erwägungen bei der Bilanzierung eine Alternative zur Finanzierung, denn das Leasingobjekt wird nicht in der Bilanz aktiviert. Steuerlich sind die Aufwendungen voll absetzbar.
Im Gegensatz zum Mietvertrag beinhaltet ein Leasingvertrag auch Komponenten der Finanzierung. Der Kauf des Leasingobjektes am Ende der Vertragslaufzeit ist möglich.

Wer bietet Autoleasing an?

In vielen Fällen geht der Leasingnehmer direkt mit der Hausbank des PKW-Herstellers einen Leasingvertrag ein. Die Bank kauft nun das Auto vom Hersteller oder auch Händler und ist somit Eigentümer des PKW. Zum Vertragsablauf wird der Restwert des KFZ ermittelt, zu welchem man es kaufen kann. Meist beinhaltet der Leasingvertrag, dass das Fahrzeug bei Vertragsablauf in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden muss - jedoch lassen sich kleine Gebrauchsspuren wie Steinschlag oder Kratzer nicht vermeiden. Oft resultiert daraus, dass der ursprünglich angesetzte Rücknahmebetrag nicht gezahlt wird, was zu Streitigkeiten führt.
Der Leasingnehmer haftet normalerweise für Instandhaltung, Untergang oder Beschädigung. Jeder Leasingvertrag ist unterschiedlich, so dass Unwissenheit zu vertraglichen und zivilrechtlichen Streitigkeiten führen kann. Aber auch im Steuer- und Strafrecht können Probleme entstehen.

Nachteile - KFZ-Leasing

Aber auch einige andere Nachteile dürfen nicht unerwähnt bleiben. Da der Leasingnehmer kein Eigentum am geleasten Fahrzeug erwirbt, hat er keine Verkaufsmöglichkeit bei Nichtnutzung. Er ist an die Vertragslaufzeit gebunden und muss in jedem Fall die vereinbarten Leasingraten entrichten. Die Gesamtkosten des Leasings sind - auf die komplette Nutzungsdauer bezogen - prinzipiell höher als die für eine Kreditaufnahme zum Erwerb des Kraftfahrzeuges, da der Leasinggeber Ausfallrisiko und Gewinn in seine Kalkulationen einbezieht.

Heutzutage ist es üblich, mit niedrigen Leasingraten und augenscheinlich Niedrigstzinssätzen zu werben. Dabei wird nicht darauf hingewiesen, dass die so genannten Top-Konditionen eine entsprechend hohe Anzahlung bedingen. Um wirklich das günstigste Angebot zu nutzen, lohnt sich ein detaillierter Vergleich in jedem Fall, bei dem alle angeführten Punkte berücksichtigt werden sollten.